Richtlinie zu Vielfalt und Inklusion
ZCG UG (haftungsbeschränkt)
1. Zweck und Geltung
1.1 Diese Richtlinie zu Vielfalt und Inklusion (die „Richtlinie“) legt die Grundsätze fest, nach denen die ZCG UG (haftungsbeschränkt) („ZCG“, „wir“) ein vielfältiges und inklusives Arbeitsumfeld fördert.
1.2 Diese Richtlinie gilt für alle Angestellten, Werkstudenten und freien Mitarbeiter von ZCG (zusammen „Teammitglieder“) und für alle Entscheidungen über Einstellung, Beauftragung, Entwicklung und Vergütung.
2. Gleichbehandlung
2.1 Wir behandeln alle Teammitglieder und Bewerber gleich, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität, im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
2.2 Wir dulden keine Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing.
2.3 Entscheidungen über Einstellung, Entwicklung und Vergütung treffen wir nach Qualifikation, Leistung und Potenzial.
3. Unsere Verpflichtungen
3.1 Verantwortung unabhängig vom Alter
Wir übertragen jungen Menschen früh echte Verantwortung. Teammitglieder übernehmen Kundenarbeit, Projekte und Entscheidungen nach ihren Fähigkeiten, nicht nach ihrem Dienstalter.
3.2 Generationen zusammenbringen
In unserem Team und unserem Beirat kommen Menschen aller Generationen zusammen. Die Verbindung von Erfahrung und neuem Blick ist für unsere Kunden ein entscheidender Vorteil.
3.3 Wissen über Generationen hinweg teilen
Wir teilen unser Wissen über künstliche Intelligenz aktiv mit erfahrenen Kollegen, Partnern und Kunden. Jede Generation zu befähigen, neue Technologien sicher zu nutzen, sehen wir als Teil unserer Verantwortung.
3.4 Junge Gründer stärken
Junge Gründer zu stärken ist Teil unserer Social Mission. Unser Team begleitet angehende Gründer regelmäßig als Mentoren in verschiedenen Inkubatoren, unter anderem bei SUPERPUBLIC, und hält dort Vorträge. Mehr dazu steht in unserer Richtlinie zu ESG und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
3.5 Flexibles Arbeiten
Wir bieten flexible Arbeitszeiten, damit Teammitglieder ihre Arbeit mit ihren persönlichen Lebensumständen vereinbaren können.
4. Bedenken melden
Bedenken wegen Diskriminierung oder Ausgrenzung können an unsere Beschwerdestelle nach § 13 AGG unter hr@zcg.one, an die Geschäftsführung oder, auch anonym, über unser Hinweisgebersystem whistle.law gerichtet werden. Die Beschwerdestelle prüft jede Beschwerde und teilt der beschwerdeführenden Person das Ergebnis mit. Wir dulden keinerlei Benachteiligung von Personen, die in gutem Glauben Bedenken äußern.
5. Überprüfung und Kontakt
5.1 Wir überprüfen diese Richtlinie jährlich und passen sie bei Bedarf an.
5.2 Fragen zu dieser Richtlinie beantworten wir unter hr@zcg.one.
5.3 Diese Richtlinie liegt auf Deutsch und Englisch vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Charles Bahr, Geschäftsführer, ZCG UG (haftungsbeschränkt)