Verhaltenskodex für Lieferanten
ZCG UG (haftungsbeschränkt)
1. Zweck und Geltung
1.1 Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (der „Kodex“) legt die Mindeststandards fest, die die ZCG UG (haftungsbeschränkt) („ZCG“, „wir“) von allen Lieferanten, Dienstleistern, Unterauftragnehmern und freien Mitarbeitern (zusammen „Lieferanten“) erwartet.
1.2 Unsere Lieferkette besteht überwiegend aus Software- und Cloud-Anbietern sowie qualifizierten freien Mitarbeitern. Wir wenden die Standards dieses Kodex angemessen nach Art der jeweiligen Zusammenarbeit an.
1.3 Obwohl ZCG weder dem UK Modern Slavery Act 2015 noch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegt, wenden wir deren Grundsätze freiwillig an.
2. Menschenrechte und moderne Sklaverei
2.1 Lieferanten setzen keine Zwangs-, Schuld- oder Pflichtarbeit ein und beteiligen sich weder an Menschenhandel in irgendeiner Form noch profitieren sie davon.
2.2 Lieferanten setzen keine Kinderarbeit ein und halten alle geltenden Mindestaltersvorschriften ein.
2.3 Lieferanten achten die international anerkannten Menschenrechte einschließlich der Vereinigungsfreiheit.
3. Faire Arbeitsbedingungen
3.1 ZCG setzt keine Leiharbeitnehmer ein.
3.2 Freie Mitarbeiter beauftragen wir ausschließlich auf Grundlage schriftlicher Verträge, die sie zur Einhaltung aller geltenden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften verpflichten.
3.3 Lieferanten halten alle geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere zu Mindestlohn, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Gleichbehandlung, und verlangen dies auch von ihren eigenen Unterauftragnehmern.
4. Integrität
4.1 Lieferanten halten alle geltenden Gesetze zur Korruptionsbekämpfung ein und bieten weder Teammitgliedern von ZCG noch Dritten Vorteile an oder gewähren sie, um eine geschäftliche Entscheidung unlauter zu beeinflussen.
4.2 Lieferanten legen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für ZCG unverzüglich offen.
5. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit
5.1 Lieferanten, die personenbezogene Daten im Auftrag von ZCG verarbeiten, tun dies nur auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der vor Beginn der Verarbeitung geschlossen wird.
5.2 Lieferanten treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der ihnen anvertrauten Informationen zu schützen.
5.3 Lieferanten behandeln alle Informationen von ZCG und ihren Kunden, die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie ausschließlich für den Zweck des Auftrags. Diese Pflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
5.4 Lieferanten verwenden Informationen und personenbezogene Daten von ZCG und ihren Kunden nicht zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen, weder eigener noch fremder.
5.5 Lieferanten melden ZCG Sicherheitsvorfälle und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die Informationen von ZCG oder ihren Kunden betreffen, unverzüglich.
5.6 Lieferanten setzen Unterauftragnehmer, die Zugriff auf Informationen von ZCG oder ihren Kunden erhalten, nur mit vorheriger gesonderter oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung von ZCG ein.
5.7 Nach Ende der Zusammenarbeit geben Lieferanten Informationen von ZCG und ihren Kunden nach Wahl von ZCG zurück oder löschen sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und bestätigen die Löschung auf Anfrage.
5.8 Lieferanten schützen Zugänge zu Systemen mit Informationen von ZCG oder ihren Kunden mit Mehr-Faktor-Authentifizierung, soweit technisch verfügbar.
5.9 Wie wir personenbezogene Daten unserer Lieferanten verarbeiten, beschreiben unsere Datenschutzhinweise für Lieferanten und Dienstleister.
6. Umwelt
Lieferanten halten die geltenden Umweltvorschriften ein. Wir erwarten von ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.
7. Lieferantenprüfung
7.1 Wir führen ein zentrales Register unserer Lieferanten und Auftragsverarbeiter. Vor einer Beauftragung prüfen wir die vertraglichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen und, soweit relevant, die Anforderungen an Übermittlungen in Drittländer, jeweils angemessen zum Zugriff des Lieferanten auf Daten.
7.2 Wir behalten uns vor, von Lieferanten Auskunft über die Einhaltung dieses Kodex zu verlangen.
8. Verstöße und Meldungen
8.1 Verstößt ein Lieferant gegen diesen Kodex, suchen wir gemeinsam mit ihm nach Abhilfe. Bei schweren oder wiederholten Verstößen behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
8.2 Lieferanten und ihre Beschäftigten können Verdachtsfälle, auch anonym, über unser Hinweisgebersystem whistle.law melden.
9. Überprüfung und Kontakt
9.1 Wir überprüfen diesen Kodex jährlich und passen ihn bei Bedarf an.
9.2 Fragen zu diesem Kodex beantworten wir unter mail@zcg.one.
9.3 Dieser Kodex liegt auf Deutsch und Englisch vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Charles Bahr, Geschäftsführer, ZCG UG (haftungsbeschränkt)